Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung?
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Hallo zusammen,
ich bin seit meinem uniabschluss freiberuflich in BW tätig. nach auskunft meiner architektenkammer ist eine anrechnung als aip derzeit nicht möglich, da ich mit einem kollegen zusammen ein projekt bearbeite, der ebenso keinen kammereintrag besitzt und wir sogesehen keinen architekten zur anleitung haben. meine frage bezieht sich nun auf die rentenversicherung.
"Verkammerte Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie u. U. Architekten und Ingenieure) sind rentenversicherungspflichtig über ihre obligatorische Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind."
da ich nun aber bislang nicht im versorgungswerk mitglied bin, stellt sich mir die frage, wie in meinem fall die rentenversicherung zu handhaben ist.
vielleicht hat jemand erfahrung damit.
vielen dank im vorraus
beste grüße
michael |