AW: Absolvent; freiberuflich; ohne kammereintrag; rentenversicherung?
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Also wer als Freiberufler freiwillig in die BFA einzahlt, hat einen Sprung......
Mein Tip: trete ins Versorgungswerk ein, es ist keine Kammermitgliedschaft zwingend notwendig. Du verpflichtest Dich zu einem späteren Kammereintritt, wenn Du dann die Kriterien erfüllst.
Benutze bitte die Suchfunktion bez. des Versorgungswerks, es wurde in zahllosen Threads diskutiert. |