bevor ich wieder einen weiteren Thread aufmache, aktualisiere ich meine Anfrage einmal.
Wieder eine Treppe außen für die Erschließung eines Bahnsteiges. Höhe insgesamt 74cm/5 Stufen=14.8cm Steigungsmaß,Auftritt=30cm.
Entspricht zwar nicht der Bequemlichkeitsformel, aber ist im Rahmen von DIN 18065.
Da wir zusätzliche Rampen haben ist die Treppe nach MBO §34.1 keine notwendige Treppe.
Nun stolpere ich aber wieder einmal über die verschiedenen Vorgaben.
Die DIN 18024-1 möchte eine Handlaufhöhe von 85cm. Die DIN 18065 ein Geländer von mind. 90cm bei einer Höhe bis 12m.
Heisst das, ich muss einen Handlauf mit angrenzendem Geländer planen um den DIN Normen gerecht zu werden?
Das wurde hier in der Vergangenheit nicht gemacht, daher wundere ich mich.
Danke
Grüße
LH