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Laut HBO §33:
"Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, die eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse ausreichend lang verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig
1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern
2.innerhalb mehrgeschossiger Räume, wie Hallen
3. in den Gebäudeklassen 1 und 2
4. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen."
...
Lüftungsöffnung von mind. 2,5 von Hundert der Fahrstuhlgrundfläche, mind. jedoch 0,1 m²
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Ab Gebäudeklasse 4 muß mind. 1 Krankenbarenfahrstuhl, der in jedem Geschoss einen Halt hat, eingebaut werden...
Abmaße sind 1,10 m x 2,10 m.
Türen mind. lichte Durchgangsbreite von 0,90 m. |