Die Verschwiegenheitsklausel die in so vielen Arbeitsverträgen immer noch enthalten ist, wurde vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 2009 als ungültig abgewiesen - auch wenn dies in den Köpfen der meisten (Arbeitgeber) noch nicht angekommen ist.
Der vielzitierte unsichere Frieden innerhalb eines Büros, wenn offen über die Gehälter gesprochen würde, ist schließlich auch eher eine Verdrehung der Tatsachen. Solange die Gehälter fair und gerecht in einem ordentlichen Gefälle bezahlt werden, hat ja auch niemand Grund sich zu beschweren
Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt unwirksam | Arbeit und Arbeitsrecht Verschwiegenheitsklausel zur Gehaltshöhe ist unwirksam | Arbeitsrecht