Umbau EInfamilienhaus in 2 Wohnungen Brandschutz der trennung zwischen den Einheiten
# 1 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Hallo.
erstmal ein paar angaben zum Gebäude:
Mischgebiet, Kein Bebauungsplan, Standort: Saarland
Ein Einfamilenhaus (KG, EG, Dachgeschoss) soll in 2 Wohnungen aufgeteilt werden, eine im EG die zweite im OG.
Folgende Eckdaten:
Aussenwände: massiv,
Kellerdecke: massiv,
Zwischendecke: Holzbalkendecke, Kein Estrich im OG
Das Treppenhaus ist innenliegend, und soll weiterhin genutzt werden,
(Zugang zur Erdgeschosswohnung auch über das Treppenhaus)
die Treppen sind Holztreppen und sollen erhalten bleiben.
Meine Frage:
Handelt es sich hierbei schon um eine Nutzungsänderung?
Ist ein Bauantrag erforderlich?
Müssen die Wände und Decken zwischen den Einheiten bzw. zum Treppenraum Brandschutzmässig ertüchtigt werden, und wenn ja wie?
Können die Holztreppen weiterhin genutzt werden?
Danke schonmal im Vorraus
Michael |