Hab gerade versucht, mich zu dem Thema nochmal schlau zu machen, nach § 19 4 (1) BauNVO (
BauNVO - Einzelnorm ), aber komme damit auch nicht weiter... Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich bei der GRZ-Rechnung auch alle gepflasterten Flächen mit einberechne, das wäre bei mir entwurfsbedingt nämlich enorm viel. Habe mal ein Bild angehängt, damit ihr in etwa seht, was ich meine.
Danke schonmal im Voraus!
Meli