Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009
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In der aktuellen VOB/A wird in § 9 Abs. 7 die Sicherheitsleistung für
Mängelansprüche geregelt.
Da gibt es gegenüber der alten VOB ja erhebliche Veränderungen.
Hierzu meine Frage: (Voraussetzung: Beschränkte Ausschreibung, unter
250.000€, VOB/A nicht vereinbart)
Ist diese Regelung in der Praxis angekommen, verzichtet Ihr auf
Sicherheitsleistungen? |