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LaHood
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Datum: 07.02.2011
Uhrzeit: 18:12
ID: 42418



AW: Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 #3 (Permalink)
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Hallo Kieler,

bei uns werden Bürgschaften hinterlegt die nach Ablauf der Gewährleistung dann wieder ausgezahlt werden sofern vorhandene Mängel in der Gewährleistungszeit aufgetreten sind. Wenn ich es noch richtig zusammen bekomme wandelt sich die während der Bauphase hinterlegte Summe (Sicherheitseinbehalt?) dann nach VOB Abnahme zur Bürgschaft.

Ich selbst habe da aber nur am Rande mit zu tun, das regelt bei uns der Bauherr selber, bzw. andere Personen.

Ich selbst würde aber immer einen Sicherheitseinbehalt fordern, damit man als Bauherr/Vertreter des Bauherrns noch ein zusätzliches Druckmittel gegenüber den ANs hat.

Bsp.: Projekt fast abgeschlossen, Projektsumme durch Abschlagsrechnungen schon zum Großteil gezahlt, am Ende werden Mängel festgestellt die erhebliche Kosten verursachen würden für den AN, da könnte dann schon ein Abwägen stattfinden.

Grüße
LH

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