AW: Möglichkeiten zur Selbtsständigkeit?
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wenn du nebenberflich arbeiten möchtest solltest du darauf achten, dass du deinen hauptarbeitgeber (wenn angestelltenverhältnis) darüber informierst.
(ich habe in meinem arbeitsvertrag aufnehmen lassen, dass ich für meine nebentätigkeit freigestellt werde.)
wenn du nebenbei ein paar entwürfe machst ist das recht unkompliziert. wenn es bei der freiberfulichen tätigkeit bleibt, musst du nicht mal ein gewerbe anmelden. muss die sachen halt bei der steuer angeben.
was über die Lph 3 rausgeht, solltest du dich mal informieren inwieweit du vorlageberechtigt bist (Lph4). |