Social Bookmarks:
Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen.
(Preußische Militärverordnung von 1781) |