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Ich habe eine Antwort auf eine Anfrage bzgl. Honorarunterschreitung bei der Architektenkammer erhalten:
Zitat:
"Die Architektenkammer ist bemüht, HOAI-Unterschreitungen zu verfolgen und einer Bestrafung durch das Berufsgericht zuzuführen."
Dazu muß der Verstoß allerdings bewiesen werden d.h. der Kammer "entweder das Angebot oder die Abrechnung desjenigen vorgelegt wird, aus der der Verstoß hervorgeht oder andere Beweismittel vorhanden sind."
Das ist eigentlich alles klar, aber wie soll man an diese Beweise herankommen, denn Billig-Planer und Billig-Bauherr halten ja dicht?
Man müßte garantieren, daß der Bauherr, der über die Beweise verfügt, straffrei ausgeht und nicht nachzahlen muß, dann könnte man möglicherweise etwas erreichen. |