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johnnboy
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johnnboy: Offline

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johnnboy is on a distinguished road

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Datum: 03.03.2011
Uhrzeit: 17:25
ID: 42818



AW: Frage zu Arbeitsvertrag

#2 (Permalink)
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Moin!

Zu 1)
Mal hier gucken, ist aber vermutlich noch nicht rechskräftig.

Zu 2)
Ohne Gewähr weil Wikipedia:
"Solche Pauschalierungsabreden sind nach Ansicht des Landesarbeitsgericht München zulässig, solange sich hinsichtlich des Anfalls der Überstunden und der gewährten Vergütung kein auffallendes Missverhältnis ergibt[8]. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hält dagegen formularmäßige Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten sein soll, für unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat[9]. Auch das Bundesarbeitsgericht hat eine Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" für unwirksam erklärt.[10]

Pauschalierungsabreden umfassen nicht Überstunden, die über das gesetzlich zulässige[11] Maß hinaus geleistet werden. Für solche Arbeitsstunden kann trotz Pauschalierungsabrede in jedem Falle gesondert Vergütung verlangt werden[12]."


Einfach mal den Links zu den Urteilen folgen.

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