Zitat:
Zitat von usernametaken ist eindeutig "nein", oder?
0,8 (GRZ)*8.000 = 6.400m2 grundfläche
2,0 (GFZ)*8.000 = 16.000m2 geschossflache.
wenn man nun 15.000m2 geschossfläche bauen wollte in zwei stockwerke: erdgeschoss ist maximal 6.400m2 (falls bruto und netto gleich sein können), also müsste man 9.600 m2 im obergeschoss bauen. und das passt nie, da das mehr ist als die gesamtgrösse des grundstücks... |
kommt wie gesagt darauf an, wie viel Fläche man in den Keller oder ein Dachgeschoss bekommt, die jeweils keine Vollgeschosse sein dürfen.