AW: Möglichkeiten zur Selbtsständigkeit?
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A C H T U N G !!!
Aufpassen mit der MwSt. Die Regelung für Kleinunternehmer (ohne MwSt) gilt meines Wissens nur bis 17.500 € im Jahr. Da gibt es viele Fallstricke wenn man die Summe mal überschreitet. Gesetzt genau lesen. (Und nicht von den 50.000€ im 2. Jahr irritieren lassen) Wenn es ganz dumm geht muss man hier u.U. rückwirkend die MwSt. zahlen obwohl man keine von den Kunden verlangt hat.
Das mit der Kammerfähigkeit... Na Ja... hat nur bei größeren Projekten Auswirkungen... Genauso wie die Vorlageberechtigung für LPH 4....
Bei normalen Gärten und kleinen Wohnanlagen gibt es kaum Fälle für einen Aussenanlagenplaner in denen der Architektenstempel erforderlich ist. |