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Hilft wahrscheinlich nicht weiter:
Lt. STVO könen Fahrzeuge eine max Höhe von 4 m haben. hinzu kommt eine Toleranz für Bewegungen von 20 cm und ein Sicherheitsraum von 30 cm. Brücken haben eine lichte Mindesthöhe von 4,50 sonst sind sie speziell ausgeschildert.
Ich denke das solltest du direkt mit der Entsorgungsfirma klären. |