Zitat:
Zitat von Zweiter Versuch Ein 'Nebenkriegsschaupaltz' zeichnet sich vielleicht sogar schon ab, da einige der besagten Firmen sich weigern mir ihre Rechnungen zukommen zu lassen. Bis meine Schlußrechnung steht werden wohl noch einige Schlachten zu schlagen sein.
mit bestem Gruß
zV |
Auf jeden Fall würde ich zeitnah und in kurzen Abständen Abschlags-rechnungen über die Architektenleistungen stellen, die sich knapp am aktuellen Leistungsstand orientieren und als Grundlage die Kostenberechnung mit allen anrechenbaren Baukosten haben. Die LPH. 6+7 würde ich mir voll bezahlen lassen, weil die Arbeit gemacht wurde und die "freihändige" Vergabe des Bauherrn nicht das Problem des Architekten werden sollte.
Es muß mit den ausführenden Firmen Bauverträge auf Basis der Abmachungen mit dem Bauherrn geben, nur dann kann man auch Rechnungen prüfen. Ich würde gegenüber den Fimen auf eine Ausführung nach den Ausführungs-plänen und Leistungsbeschreibungen bestehen. Wenn der Bauherr eigenmächtig ändert, würde ich die Bauleitung, die Rechnungsprüfung und vor allem die Haftung dafür ablehnen. Eingehenden Schriftverkehr und Rechnungen in solchen Fällen taggleich kommentarlos und unbearbeitet direkt an den Bauherrn weiterleiten. Allerdings für die eigenen Akten eine Kopie ziehen....das könnte bei der Honorardiskussion hilfreich sein.