Zitat:
Zitat von noone Inzwischen ist die Struktur ausschlaggebend. z.B. wird Scheinselbstständigkeit definiert über:
- Telefondienst
- Anwesenheitspflicht im Büro des Unternehmens zu fixen Zeiten
- Integration in die Struktur des Unternehmens bzw. der Hierarchie |
Sind diese Punkte den in diesem Fall geklärt? Vielleicht habe ich nicht alles gelesen, aber gibt es dazu ein schriftliche Vereinbarung?
Zitat:
Zitat von noone Der Schuldige hierbei ist definitiv der Auftraggeber, da er die Anwesenheitspflicht und alles weitere bestimmt. |
Ist das so? Es klingt für mich zu einfach.
Wie gesagt: Wer kann/muß prüfen, ob jemand der etwas anbietet (Dienstleistung, Waren), daß auch darf?
Der Chef könnte doch behaupten, er sei von der AN hinter's Licht geführt worden.