Also in der Prüfungsordnung steht:
Zitat:
− der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) von drei Monaten Dauer, die mit fachlich einschlägigen
Arbeitstechniken und mit Fragen des Baubetriebs vertraut machen soll,
|
Würde mal sagen, ein Bau-Zimmerer kann dir auch Arbeitstechniken beibringen und einen Einblick in den Baubetrieb geben. Würde mal die
Allgemeine Studienberatung kontaktieren.
Bei uns waren alle Baubetriebe zugelassen.