AW: Versammlungsstättenverordnung - alt und neu
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Schwere Frage...
Ich denke das man in Punkto Sicherheit - sofern diese Versammlungsstätte noch immer als solche genutzt wird - so ein Gebäude immer anpassen muss.
Sieht man ja bei vielen Schulen bei denen externe Treppenhäuser als 2ter Fluchtweg angebaut werden und wurden.
Sollte es eine Art "Bestandsschutz" geben wird man zumindest - sobald baulich etwas geändert wird - die aktuellen Gestze und Verordnungen anwenden müssen.
Falls es jemand ganz genau weis würde es mich auch interessieren... :-) |