Social Bookmarks:
Hallo alle zusammen,
eine Frage zum vereinfachten Genehmigungsverfahren (Rheinland Pfalz).
Ist es denn notwendig bei der Einreichung der Bauantragsunterlagen im Lageplan 1:500 eine Maßkette von Grundstückgrenze zu den Außenkanten des Gebäudes zu ziehen?
Bzw. was wird in diesem Fall angenommen, Außenwand oder Dachkante, sprich Dachüberstand-Außenkante?
Was möchte das Amt denn genau in diesem Plan sehen, da schließlich noch eine amtliche Flurkarte mit eingereich wird.
Mfg und vielen Dank |