Einzelnen Beitrag anzeigen
TappAr
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 113
TappAr: Offline


TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 15.04.2011
Uhrzeit: 15:07
ID: 43385



AW: Frage zu notwendigen Treppen beim Betriebsgebäude

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

also, ad hoc dürfte es gkl 3 sein. welches bundesland soll es denn sein? wirklich berlin? für werften sicher ein ungwöhnlicher standort möchte ich meinen. ggf. mal die bo von nord- und ostseeanrainern zur hand nehmen oder für studienarbeit an der muster-bauordnung orientieren.

aber so weit schon mal nicht schlecht.

systhematik im regelbau (teilweise auch als sonderbau möglich):

immer 2 rettungswege (rw). ausnahme ggf. sicherheitstreppenraum.

der erste rw in baulicher form (notwendiger treppenraum nach landesbauordnung), der zweite über anleitern. bis gkl. reicht hier die von der (standard-)feuerwehr mitgeführte 4-teilige steckleiter.

knackpunkte:

kommst du bei deinem gebäude auch von jedem aufenthaltsraum in 35m tatsächlicher lauflänge zu diesem treppenraum?

notwendiger flur erforderlich und eingeplant?

mehrere nutzungseinheiten?

sonderbaueigenschaften, ggf. durch café im erdgeschoss o.ä.?

welche personenanzahl kann im extremfall auftreten?

die örtliche feuerwehr, auch gestern bei einem seminar mal wieder bestätigt, wird nicht mehr als 12- 15 personen retten wollen oder können. der zeitfaktor spielt hier eine starke rolle. dies kommt wie folgt:

=> prinzipielle anforderung tragwerk F30
=> alarmierungszeit x minuten
=> feuerwehr innerhalb von 12 minuten (plus minus) vor ort und eisatzbereit
=> je person 1 minute rettungsdauer

schon sind deine 30 minuten um, das gebäude versagt, noch 5 personen drinnen. autsch!

deswegen: 1 treppenraum und an entgegengesetzter stelle (in der praxis natürlich in abstimmung bauherr, bauaufsicht und brandschutzdienststelle/feuerwehr) eine zweite treppe, außen nach MBO in stahlbauweise, zulässig versuchen zu platzieren.

bauherren mögen solche lösungen aus kostengründen nicht, ist klar. mein student hier hat auch letztes jahr eine note abzug bekommen, da er die vorgenannten gründe seinem prof. nicht vermitteln konnte, da dieser der auffassung war ein 4-geschossiges bürogebäude sei noch anleiterbar. theoretisch richtig; aber nicht überall.

also - baurechtskonform geht theoretisch 1 trh + fenster / balkon
besser - 2 stück bauliche rettungswege.

Tapp

die wesentliche bau- und sonderbauverordnungen gibt es unter

http://www.feuertrutz.de/technik/

oder

www.bauministerkonferenz.de

Geändert von TappAr (15.04.2011 um 17:58 Uhr).

Mit Zitat antworten