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Niko
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Niko is on a distinguished road

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Datum: 27.04.2011
Uhrzeit: 22:31
ID: 43534



AW: Betonstahl überschlägig berechnen? #7 (Permalink)
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Zitat von TappAr Beitrag anzeigen
fall1:
bauherr beauftragt keinen statiker, sondern möchte, dass die statik nach genehmigung und vergabe seitens des rohbauers mitgeliefert wird.

fall2:
deckenhersteller liefert die statik. kommt auch vor, auch erst nach vergabe an rohbauer.

fall 3:
statiker ist nur bis lph 4 beauftragt, keine bewehrungspläne beauftragt (gibt ja noch bundesländer wo das geht), popelhonorar und wie lahood schreibt ist stahlmassen selber ziehen anhand der statik doch recht mühsam. kenne hier statiker, die dann wenigstens auf kulanz noch mal mengen abschätzen, mehr aber nicht.

fall 4:
architekt und statiker nach lph 4 raus. bauherr geht mit plänen bei firmen zwecks angeboten hausieren "mach' ma' angebot pauschal un' so". nicht schön, gibt es immer wieder. was soll der unternehmer dann abschätzen? ebend, auch nur über kubatur oder ähnliches, je nach aufwand den er betreiben will.

alles nicht schön, aber halt mögliche fälle.

Tapp
Jetzt verstehe ich was du meinst, danke für die Szenarien .
Kann man aber nicht in so gut wie allen diese Szenarien es den zukünftigen Auftragnehmer überlassen, die Stahlmengen selber anhand der vorliegenden Planung einzuschätzen und anhand diese Schätzungen sein Angebot vorbereiten und einreichen? Wenn man als Architekt eine Schätzung als Grundlage eines Vertrages abliefert und diese dann viel zu sehr abweicht, dann sitzt man schon ganz blöd da oder?

Danke für die Erklärungen, im AVA bin ich noch nicht soooo erfahren

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