AW: Garage an Nachbarbebauung - Brandwand?
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da ich dein bundesland nicht kenne, hier ein hinweis:
schau in der bauordnung deines bundeslandes nach (§30 plus-minus ist in der regel der brandwandparagraph) und folge den dortigen angaben. ggf. gibt es noch amtiche erläuterungen dazu (bei uns in hessen heißen die dinger "handlungsempfehlungen", andere bundesländer haben i.d.r. ähnliche erläuterungen).
eine gasbetonwand dürfte unter bestimmten voraussetzungen nach din 4102-4 die anforderungen schaffen. einfach mal drin nachschauen.
über dach braucht sie normalerweise nicht geführt zu werden, da es in der regel "nur" eine gebäudeklasse 3 ist.
Tapp |