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Die Frage ist doch,
ob ein Auftragnehmer für die Bauherrschaft nochmal kurzfristig "die Kohlen" aus dem Feuer holt, wenn dann nachträglich ihm die - fairen oder unfairen - preise in Frage gestellt werden.
Die Beauftragung ging an den Bauunternehmer.
Für welchen Preis er die Leistung eingekauft hat, ist erstmal nebensächlich.
Wichtig ist nur, dass er den gesetzlichen Bestimmungen, also Mindestlohn, BG-Anmeldung usw Genüge getan hat. |