Zitat:
Zitat von FoVe Die Frage ist doch, ob ein Auftragnehmer für die Bauherrschaft nochmal kurzfristig "die Kohlen" aus dem Feuer holt, wenn dann nachträglich ihm die - fairen oder unfairen - preise in Frage gestellt werden.
Die Beauftragung ging an den Bauunternehmer.
Für welchen Preis er die Leistung eingekauft hat, ist erstmal nebensächlich.
Wichtig ist nur, dass er den gesetzlichen Bestimmungen, also Mindestlohn, BG-Anmeldung usw Genüge getan hat. |
Also wenn die VOB Vertragsbestand ist dann hat der AN nach VOB/B § 1 Abs. 4 ja nur nicht vereinbarte Leistungen auszuführen wenn sein Betrieb darauf ausgerichtet ist. Die Frage die sich mir hier stellt ist, wie ist das denn wenn er für angelehnte Leistungen dieser Art einen SUB dafür hat? Prinzipiell ist es doch dem AG egal ob nun der AN selbst oder ein SUB die Leistung für ihn erbringt. Und wenn er einen SUB hat für ähnliche Leistungen, müsste der AN doch auch diese Änderungen ausführen lassen. Ist aber wahrscheinlich wieder ein elegantes Thema für die Herren Rechtsverdreher.