Zitat:
Zitat von personal cheese 1. Kommt auf das Bundesland an. In den Bauordnungen ist definiert für welche Bauvorhaben man bauvorlageberechtigt sein muss. Um welches Bundesland geht es denn?
2. HOAI ist Gesetz und ist einzuhalten, wenn die entsprechenden Planungsleistungen (egal durch wen) erbracht werden.
3. Ja.
4. Keine Ahnung.
5. Ich weiss nicht was du hier meinst: Planst / Entwirfst du hier das Haus oder machst du nur für einen anderen Entwurfsverfasser die Bildchen /Zeichnungen? |
Also:
Erstmal danke für die raschen Antworten!!
-Es ist in Schleswig Holstein
-Den Auftrag habe ich nur "indirekt" von der Familie. Ein Bauunternehmer hat mich gefragt, ob ich für ihn eben die 3D Zeichnungen f.den Hausbau machen kann.
dann brauche ich doch keine Haftpflichtversicherung...die Verantwortung trägt er laut seiner Aussage.#
-Statik etc. wird von seinem Bruder (Bauingenieur) gemacht.
-Das Geld würde er dann auch an mich auszahlen.
Nun weiß ich nicht, ob ich ein Zeithonorar oder nach HOAI abrechnen soll und wie der Vertrag zwischen ihm u. mir auszusehen hat (Architektenvertrag?? Interner formloser Vertrag?? Schwierig alles...