Zitat:
Zitat von Archimedes Bauzeichner ist kein freier Beruf. |
War eher eine rhetorische Frage.
Zitat:
Zitat von Archimedes Leistungen die denen eines Architekten entsprechen sind außerdem so abzurechnen > Mindesthonorar beachten. |
Die HOAI ist (wie noone schrieb) kein Gesetz, also denke ich muß man nicht unbedingt danach abrechnen. Würde sowieso nur durch die Kammer geahndet, die davon meistens nichts mitbekommt und in der frittola auch nicht Mitglied ist.
Jedenfalls ist es dem Finanzamt doch wohl egal, was und wieviel du für eine Leistung berechnest.