Zitat:
Zitat von Archiologe Die HOAI ist (wie noone schrieb) kein Gesetz, also denke ich muß man nicht unbedingt danach abrechnen. |
Wenn dieses Preisrecht, denn das ist es, noch nichtmal von Architekten hier vertreten wird, müssen wir uns über nichts mehr wundern.
Ich zitiere:
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können.
Wohlgemerkt für Planungsleistungen...dafür muß man kein Architekt sein.
HOAI-Dumping müßte mit Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren geahndet werden.
Quelle: Wikipedia