Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 27.05.2011
Uhrzeit: 17:43
ID: 43885



AW: hausausbau planen als Dipl.-Ing.Architektur ohne 2 J.Ber.erfahrung?? #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

1) Du darfst keine Baupläne für einen Bauantrag einreichen, wenn Du keine Bauvorlageberechtigung hast (bis auf Ausnahmen).

2) HOAI ist KEIN Gesetz, es ist eine Ordnung, der prinzipiell alle Planungsleistungen unterliegen. In der Praxis hat die Kammer hat aber nur Handhabe gegen Mitglieder, da sie eben kein Gesetz ist, bei dem man bei Nichteinhaltung klagen kann.

3) Versicherung ist unumgänglich, s. aktuelle Urteile. Im Prinzip kann eine Planungsleistung genauso teuer werden. Das Bauamt trägt keine Verantwortung für die Prüfung der Unterlagen, wenn Du etwas planst (was aus irgendeinem Grund gegen die Bauordnung verstösst, beim Bauantrag aber übersehen wird), und ein Nachbar klagt auch Jahre nach Ausführung, bist Du für alle Folgekosten haftbar.

4) Ja, Architektur ist ein freier Beruf, Du darfst vom Finanzamt aus freiberuflich arbeiten, auch wenn Du kein Kammermitglied bist. (bitte beim Amt erkundigen bzw. anmelden). Es ist Dir dabei frei, ob Du gleich im ersten Jahr Umsatzst. abführst oder erst im 2. nach Erreichen der Obergrenze. Auch wenn Du dann die 19% Umsatzsteuer auf Büromaterial sparst, musst Du dann am Ende jedes Quartals die Umsatzsteuererklärung machen, und wenn du nur ab und zu etwas einnimmst, ist der Aufwand enorm. (im Prinzip auf ewig, bis Du dein "kleingewerbe" wieder abmeldest).

5) Wenn Du nur Teilbereiche der Leistungsphasen machst (z.B. Entwurf oder Animationen), dann würde ich auf jeden Fall nach Stunden abrechnen, ansonsten kannst Du kaum Gewinnbringend arbeiten.

Ich würde selbstbewusst ein Angebot machen: Planungsleistung nach Aufwand, ca. (Aufwand einschätzen), dann noch für Mehraufwand einen Stundensatz angeben. Der wird dann fällig, wenn es aufgrund von Bauherrenwünschen Mehraufwand gibt. Wenn das vorher besprochen wird, sollte es keinen Stress geben.

Wenn Du nämlich 40 Stunden anbietest, Stundensatz x, Endsumme y, und der Bauherr dich 3 Entwürfe machen lässt, bist Du schnell am Punkt, wo du keinen Gewinn mehr machst, der Bauherr aber für diese Summe sein Projekt erwartet.

Handwerker sind da wesentlich selbstbewusster, die Schreiben im Angebot "Leistung x, Aufwand ca. 40 Stunden, Gesamtsumme y. Sobald was geändert wird, schreiben die von Stunde 1 an Regiestunden.

Mit Zitat antworten