Zitat:
Zitat von noone 4) Ja, Architektur ist ein freier Beruf, Du darfst vom Finanzamt aus freiberuflich arbeiten, auch wenn Du kein Kammermitglied bist. (bitte beim Amt erkundigen bzw. anmelden). Es ist Dir dabei frei, ob Du gleich im ersten Jahr Umsatzst. abführst oder erst im 2. nach Erreichen der Obergrenze. Auch wenn Du dann die 19% Umsatzsteuer auf Büromaterial sparst, musst Du dann am Ende jedes Quartals die Umsatzsteuererklärung machen, und wenn du nur ab und zu etwas einnimmst, ist der Aufwand enorm. (im Prinzip auf ewig, bis Du dein "kleingewerbe" wieder abmeldest). |
Na, wenn die Einnahmne sehr gering sind, dann bekommt man irgendwann (vermutlich nach einem Jahr) von FA einen Brief, dass man nurnoch jährlich die Umsatzsteuer abzugeben hat. Ich glaube die Grenze lag bei einem Monatsgewinn / Umsatz (?) von 500 EUR...
Der Vorteil der Umsatzsteuer ist, dass man gut 1000 EUR im Jahr sparen kann, weil man für Anschaffungen wie Computer, Drucker etc. keine USt. zahlt. Ich finde das lohnt sich also schon.