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Nichts vom Bewerbungsgespräch erzählen.
Erst wenn ein neuer Vertrag unterschrieben ist, kündigen.
"Abrechnungen" oder Belehrungen an den alten Arbeitgeber gerichtet sind unnötig, da von Subjektivität geprägt. Oft, zb bei Berufsanfängern, fehlt auch Selbstreflexion über die eigene Leistung. |