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michelangelo90
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michelangelo90: Offline


michelangelo90 is on a distinguished road

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Datum: 16.06.2011
Uhrzeit: 16:47
ID: 44049



Führt ein Erasmusjahr zur Berechtigung der Eintragung in die Architektenkammer?

#1 (Permalink)
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Hier ein Auszug zum Archit.-Bachelor an der Uni Stuttgart:

"Zum anderen entspricht eine Regelstudienzeit von acht Semestern den
Anforderungen der EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation 2005/36/EG sowie
der Architektenrichtlinie 85/384/EWG. Diese verlangen eine mindestens
vierjährige Ausbildung als Voraussetzung dafür, Tätigkeiten unter der
Berufsbezeichnung Architekt ausführen zu dürfen. Dies hat zur Folge, dass
alle EU-Mitgliedstaaten und folglich auch die Architektenkammern des
Bundes und der Länder nur solche Absolventen in ihre Architekten- und
Stadtplanerlisten aufnehmen, die eine Regelstudienzeit von mindestens
vier Jahren absolviert haben. Zudem stellt die achtsemestrige Ausbildung
die europaweite Zulassung zum Masterstudium
sicher."


Bedeutet Regelstudienzeit, dass 2 Erasmussemester nicht angerechnet werden , falls ich an einem 6-semestrigen Bachelor-Studiengang teilnehme?

Und 2te Frage: hat jemand Probleme gehabt, zum Master angenommen zu werden, wenn man nur 6 Semester Bachelor studiert hat?

Danke

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