Einzelnen Beitrag anzeigen
Tidals
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 23.05.2005
Beiträge: 270
Tidals: Offline

Ort: Koblenz

Tidals will become famous soon enough Tidals will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 16.06.2011
Uhrzeit: 19:17
ID: 44051



AW: Führt ein Erasmusjahr zur Berechtigung der Eintragung in die Architektenkammer?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von michelangelo90 Beitrag anzeigen
Hier ein Auszug zum Archit.-Bachelor an der Uni Stuttgart:

"Zum anderen entspricht eine Regelstudienzeit von acht Semestern den
Anforderungen der EU-Richtlinie zur Berufsqualifikation 2005/36/EG sowie
der Architektenrichtlinie 85/384/EWG. Diese verlangen eine mindestens
vierjährige Ausbildung als Voraussetzung dafür, Tätigkeiten unter der
Berufsbezeichnung Architekt ausführen zu dürfen. Dies hat zur Folge, dass
alle EU-Mitgliedstaaten und folglich auch die Architektenkammern des
Bundes und der Länder nur solche Absolventen in ihre Architekten- und
Stadtplanerlisten aufnehmen, die eine Regelstudienzeit von mindestens
vier Jahren absolviert haben. Zudem stellt die achtsemestrige Ausbildung
die europaweite Zulassung zum Masterstudium
sicher."


Bedeutet Regelstudienzeit, dass 2 Erasmussemester nicht angerechnet werden , falls ich an einem 6-semestrigen Bachelor-Studiengang teilnehme?

Und 2te Frage: hat jemand Probleme gehabt, zum Master angenommen zu werden, wenn man nur 6 Semester Bachelor studiert hat?

Danke
1. imho ist dein abschluss basierend auf 6 semestern. du hättest den selben abschluss ohne erasmus bekommen. ergo zählts nicht dazu (meiner meinung nach) also nur bachelor mit 8 sem. regelstudienzeit.

2.6 semester ist ja das übliche für den ba. das sollte nirgens probleme geben. prinzipiell sogar bei 2 semestrigen mastern. aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

mfg
tim
__________________
carpe diem!

Mit Zitat antworten