Zitat:
Zitat von uksale Also, nur die Bauleitung liegt bei 230.000 Euro. Ich denke nicht, dass man da so wirklich von Sparen reden kann und es macht vielleicht auch transparenter, dass 10% kein Kleckerbetrag ist! |
Das entspräche ja bei III Mindestsatz anrechenbaren Kosten von ca. 10 Mio.
Verwunderlich, dass für solche Summen keine Kostenberechnung vorliegt.
Ohne die beiden Kostenschätzungen zu sehen kann man hier keine abschließende Bewertung vornehmen sondern nur Mutmaßen.
Fakt ist, dass eine Fortschreibung der Kostenermittlung auf Grund von Massenmehrungen nur erfolgen kann, wenn man die Ursprungsmassen hat und dem die neuen Massen gegenüberstellt. Falls bisher nur pauschal über den umbauten Raum ermittelt wurde und sich dieser ändert, kann man auch nur pauschal darüber die Kosten anpassen.
Wurden denn für die Kostenschätzung nach Gewerken, Massen für Bauteile ermittelt? Dann könnte man darüber ja diese Schätzung anpassen.