AW: Öffentlicher Dienst und Anerkennung für Planvorlageberechtigung
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Was soll das denn? In der Behörde kommen die Formulare auch nicht einfach so aus dem Kopierer (sonst würde ein Bauantrag ja nicht so lange dauern)!
Kammermitglied zu sein bedeutet ja nicht nur, bauvorlageberechtigt zu sein, sondern es geht ja auch um so Sachen wie Versorgungswerk usw.
In Bayern kann man bei der Kammer Fortbildungskurse besuchen, die dir dann für die Zulassung angerechnet werden. Gibts in BaWü bestimmt auch.
Viel Erfolg! sanne |