Ich weiß es auch nicht, aber hilft Dir
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So wie ich das verstehe, braucht der Sub des AN eine Werkstattplanung für Fertigteile. Ich würde denken, dass die mit Eurem Titel 1.4 gemeint sind.
Ich verstehe, den Sinn der Werkstattpläne so, dass Du als Architekt mit der Werkplanung vorgibst, wie es prinzipiell hergestellt werden soll und wie es am Ende aussehen soll. Die Bewehrung gibt der Statiker an, und der AN macht mit diesem Informationen einen Werkstattplan, der eine Übersetzung der gemachten Angaben in seinen Herstellungsprozess oder seine Herstellungsverfahren darstellt. Den Werkstattplan muss der Architekt dann noch mal prüfen, um sicherzustellen, dass der AN alles verstanden hat.
Ich würde sagen, dass der Bock eventuell in dem Wort Werkplanung liegt. Da hätte wahrscheinlich Werkstattplanung stehen müssen. Aber gemeint war sicherlich das richtige.
Ich finde den Punkt allerdings sehr interessant. Meine Chefin will z.B., dass unsere Werkpläne so genau sind, dass sie eigentlich schon fast Werkstattpläne sind (separater Plan für Holzrahmenbau-Rohbau).
Abgesehen von ArchiCAD, habe ich damit auch kein Problem.Ich befürchte nur, dass wir uns damit relativ weit aus dem Fenster lehnen. Wenn die Beplankungen der Wand anders vergeben werden, als jetzt geplant, dann müssen wir alle Pläne ändern, da wir ja quasi in Anspruch nehmen, in unseren Plänen alles anzugeben. Wohingegen Werkstattpläne, den Vorteil hätten, dass ich noch einmal prüfen kann, ob der AN wirklich alles verstanden hat.
Hier müßten aber noch einige im Forum sein, die das schon alles durch exerziert haben.