Einzelnen Beitrag anzeigen
LaHood
ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline


LaHood is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 07.07.2011
Uhrzeit: 10:37
ID: 44319



AW: Werkzeichnungen #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hi,

also die Position des LV-Textes heisst Werkstattplanung, im LV Text selbst steht halt Werkplanung. Da sich ja eine Fachfirma um den Auftrag bewirbt denke ich allerdings das man davon ausgehen kann das die selbst beim Durcheinanderbringen von solchen genauen Bezeichnungen wissen sollte was damit gemeint ist. Außer, das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, Werkplanung bedeutet bereits etwas völlig anderes, dann gebe ich Dir natürlich Recht. Wenn aber im Positionstext etwas anderes steht als im Leistungstext sind die Firmen eigentlich verpflichtet vor der Vergabe nachzufragen. Das ist jedenfalls mein Kenntnisstand nach ein VOB Schulungen.

Übrigens hat sich das Thema wahrscheinlich aufgelöst. Von unserer Seite jedenfalls. Der AN hat uns vom Deutscher Stahlbauverband eine Richtlinie geschickt und meinte das das quasi die Grundlage wäre nach der sie bauen und fertigen würden. Ich habe dann bei diesem Verband angerufen und erfahren das es 1. lediglich Empfehlungen sind, und das eigentlich auf reinen Stahlbau, und zweitens nicht Vertragsgrundlage seitens des Auftraggebers ist. Daher können uns deren Richtlinien schnuppe sein. Der AN hat halt bemängelt das unsere Ankerplatten nicht reine Werkzeichnungen seien, und diese nach den Vorgaben des Stahlbauverbandes für seinen Schlosser angefordert. Wir haben die Ankerplatten in unseren Regelzeichnungen in die Umgebung eingebettet, da der Schlosser diese Regelzeichnungen für das Montieren seiner Elemente ebenfalls bekommt. Und auf dem selben Blatt ist dann die Ankerplatte auch nochmal losgelöst von der Umgebung und einzeln bemasst. Das Lustige ist das der AN mich etwas ins Schwimmen gebracht hat als er meinte das der Befestigungsstahl unter den Ankerplatten der u-förmnig mit einbetoniert wird nicht nach DIN 1045 gebogen sei und wir nicht den Mindestbiegerollendurchmesser einhalten würden. Ich habe dann selbst gebraucht um zu kapieren das unsere Zeichnungen richtig sind, bei einem 12 mm Durchmesser Stabstahl braucht man laut DIN 1045 mindestens 4d, also 48 mm Durchmesser, oder 24er Radius. Da wir den Radius und nicht den Durchmesser angegeben haben war ich natürlich im ersten Moment laut der Zahlen selbst verunsichert.
Naja ich bin mal gespannt was Sie uns antworten auf die Begründung das wir das Nachtragsangebot ablehnen.

Mit Zitat antworten