Einzelnen Beitrag anzeigen
turkish29
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 08.05.2010
Beiträge: 47
turkish29: Offline


turkish29 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 22.07.2011
Uhrzeit: 20:37
ID: 44473



Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo zusammen,

da sich hier viele kompetente Leute befinden hoffe ich auf eine Antwort.

Ich habe den Bachelor abgeschlossen und fange bald meinen Master an. Die frage ist, ob ich Bauvorlageberechtigt sein muss für folgendes:

Ich muss ein dreistöckiges Jugendzentrum mit der ganzen Ausstattung einrichten und einige nichttragende Wände hochziehen um Räume zu schaffen. Und dazu noch die Fassade bisschen überarbeiten. Da der Bauherr keine komplett neue Fassade will, kann ich ja nur mit Farben arbeiten.

Also das Einrichten, die Raumkonzepte und die nichttragende Wände kann ich ja ohne einen Bauantrag machen. Aber was ist mit der veränderten Fassade? ich würde lediglich in den oberen Geschossen und im Erdgeschoss eine andere Farbe wählen, um die verschiedenen Nutzungen nach außen hin darzustellen.

Geht das ohne Bauantrag?? Ich denke eher nicht...

Gruß
Turkish29

Mit Zitat antworten