AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
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Direkt zu deiner letzten Frage kann ich dir auch nichts sagen.
Bauantrag an sich wirst du vielleicht nicht brauchen. Aber sobald die Fassade geändert wird, wenn auch nur farblich, musst du das den Ämtern vorher anzeigen. Mit einem Gestaltungskonzept. Sonst muss vielleicht nachher alles neu gemacht werden, weil es nicht ins Stadtbild passt.
Habe auch gerade u.a. mit der Farbgestaltung für eine Fassade zu tun und muss das Konzept der Stadtbildpflege ( Teil des Amts ) vorlegen.
Dies nur als Denkanstoß.
Ist auf jeden Fall abzuklären !!!
Geändert von MelJee (23.07.2011 um 10:14 Uhr).
Grund: ;)
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