AW: Bauvorlageberechtigt für Fassadenveränderung ?!
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Also ich kann dir nur soviel sagen, dass die Fassadengestaltung von mir nachträglich auf dem Amt für Stadtbildpflege vorgezeigt wird. Die Baugenehmigung ist schon lange durch. Und auch den Bauantrag hab nicht ich eingereicht.
Dir wird jedenfalls tatsächlich nichts anderes übrig bleiben, als dich die Tage dann jetzt direkt vor Ort zu erkundigen. |