AW: Bodenbelag sanieren, Aufbau nur ca. 5 cm
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Ich würde erst mal klären, ob der Aufwand, einen neuen Fußbodenaufbau herzustellen überhaupt Sinn macht. Muss unbedingt der Trittschallschutz verbessert werden? Sind Schadstoffe im Boden verbaut? Muss es unbedingt ein schwimmender Aufbau sein?
Falls schwimmender Estrich erforderlich:
Im Bürobereich hat man eine mind. Verkehrslast von 2 kN/m2. in der DIN 18560-2 werden die entsprechenden Mindestdicken für schwimmende Estriche angegeben. Mit Gips-Fliessestrich und Kunstharzestrich sind hier 3 cm, mit Gusasphalt-Estrich 2,5 cm unter bestimmten Bedingungen möglich. Es stünden also noch ca. 1 cm für den Belag und 1 cm für die Trittschalldämmung zur Verfügung.
Die Verlegung von Heizleitungen und Elektroinstallationen darf bei diesem geringen Bodenaufbau keines Falls im Boden erfolgen. |