Nightfly,
ich glaube, du solltest dich mal mittelfristig nach einem anderen AG umtun
Kurzfristig kannst du deinem AG mal durch die Blume mitteilen, dass du ja quasi gezwungen bist, einen Insolvenzantrag für bzw. gegen deine AG zu stellen, damit du nicht der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung schuldig wirst.
Aus eigener Erfahrung ergeben sich durch eine solche Andeutung zwei Dinge:
Er wird kurzfristig die Beiträge zahlen und dich höchstwahrscheinlich loswerden wollen.
Er wird auf kurz oder lang tatsächlich insolvent und kommt damit deiner Aktion zuvor. Wobei hier auch die Rentenkammer ihrerseits einen solchen Antrag stellen kann. Die sind da garnicht zimperlich mit bei ausstehenden Beitragszahlungen.