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Nightfly
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Datum: 15.08.2011
Uhrzeit: 00:40
ID: 44680



Teilungserklärung MfH und Fragen dazu

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Hallo!
Es geht um eine Teilungserklärung.
Fragen:
1) Muß man den Lageplan dazu vom Vermesser fertigen lassen?
Es gibt schon einen Lageplan von einem vorigen Baugesuch. Kann ich diesen mit meinem Plankopf versehen und die Grundstücksgrenzen einzeichnen? Oder muß diesen Plan ein Vermesser machen?

2) Der Auftraggeber ist gerade im Urlaub und hat mit mir die Einteilung der Wohnungseinheiten und des Gartens besprochen. Jetzt schickte er mir eine Mail, ich solle alles fertig machen, bis er wieder da ist und des Weiteren das mit der Grundstückseinteilung "weglassen".
Gerade das erscheint mir unsinnig und zudem gar nicht möglich. Nicht zu klären wem der Garten gehört (logischerweise dem der im EG wohnt und zur Tür da raus kann), die Einfahrt (dem dem die Garage gehört), der Zugang zum Treppenhaus (Gemeinfläche), der Zugang zur Wohnung UG, usw... Kann man nur die Wohnungen einteilen ohne eine Aussage zum Grundstück zu machen? Streitigkeiten unter den Besitzern gibt es (vorerst) nicht, da alles einer Familie gehört. Aber was kommt, wenn die Erben keine Abgrenzungen vorfinden und verkaufen wollen, kann man sich ja denken.

3) Das ganze wird auf Stundenbasis abgerechnet und der Bauherr will sparen. Nun soll ich die vom Amt geforderten Ansichten nicht abzeichnen sondern die vom letzten Baugesuch einscannen und diese so einreichen, anstatt sie wie von mir vorgeschlagen abzuzeichnen. Kann man das überhaupt bringen? Abgesehen davon daß es sicher nicht besonders gut aussieht...

Danke !

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