AW: Teilungserklärung MfH und Fragen dazu
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1) Kommt auf das Amt an. In München z.B. darf der AMTLICHE Lageplan nicht älter als 1 Jahr sein.
Wenn der, den du hast aber nicht der amtliche ist, denke ich das würde so funktionieren. Wie immer: am besten direkt bei der einzureichenden Behörde nachfragen!
2) Macht echt wenig Sinn... ich würde die Teilung innerhalb einzeichnen, die Außenanlagen großflächig schraffieren und reinschreiben "noch nicht bearbeitet" oder so. Dann ist das klar.
3) Wenn der Bauherr das so wünscht, würde ich das so machen.
Falls es dann vom Amt zurückkäme, kannst du dich immer noch auf deine Aussage beziehen.
Gib ihm das schriftlich, dass du das vorschlagen würdest, es aber auf seinen Wunsch hin einscannst statt abzeichnest.
Im Zweifel auch nochmal das Amt fragen.
Ich denke, damit bist du auf der sicheren Seite.
Nicht nur, dass der Bauherr sparen will (welcher nicht!?!), im Gegenteil- sei froh, dass du den Kram nicht machen musst...
Viel Erfolg
gruss sanne |