AW: Teilungserklärung MfH und Fragen dazu
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1- ich würde den lageplan vom vorigen baugesuch nehmen. das amt prüft die "abgeschlossenheit", und nicht die abmessungen/die abstandsflächen o.ä.
2- soweit ich weiss, sind wohnungsteilung und gartenteilung zwei unterschiedliche dinge. wohnungsteilung ist "richtige" eigentumsbildung, garten ist sondernutzungsrecht am gemeinschaftseigentum (oder so).
in der letzten teilungserklärung waren das 2 verschiedene pläne.
3- klar, alte ansichten nehmen, drüberzeichnen. kein problem. Aussehen: absolut egal, solange die Wohneinheiten ablesbar sind. |