AW: Kammereintrag - hinderlich oder vorteilhaft für die Bewerbung?
# 10 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Man sollte erwähnen, daß die Sprache auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine andere ist, als die die das Architektenrecht vorsieht.
Sucht ein Arbeitgeber einen Architekten, dann meint man i.d.R. einen Dipl.-Ing. für Architektur. Der Kammereintrag spielt dann normalerweise keine Rolle. Es sei denn, es steht ausdrücklich dabei z.B. mit Planvorlageberechtigung oder Kammereintrag. Man kann sich getrost als "Architekt" bewerben, ohne das man in der Kammer ist. Ein möglicher AG erkennt die Umstände ohne weitere Erklärungen. Dafür gibt's einen Lebenslauf.
Die Bezeichnung "Architekt" ist keine Qualifikation im eigentlichen Sinn, sondern zeigt nur an, daß man Mitglied einer Architektenkammer ist. Architekt dürfen sich auch viele Leute ohne Architekturstudium nennen (z.B. Bautechniker mit ausreichender Berufserfahrung). |