Zitat:
Zitat von Arkham Würde ich nie angeben. Die Frage danach in einigen Anzeigen macht ueberhaupt keinen Sinn. Wie sollst Du denn ermessen was Du Dir als Gehalt vorstellst wenn Du nichts ueber Arbeitszeit, Urlaub etc. weisst. Gehalt ist doch Verhandlungssache ... |
Tja, nur wenn man nichts schreibt, ist das gleich mal die erste Befehlsverweigerung oder die gehen davon aus, daß man die Anzeige nicht genau gelesen hat!
Dann heißt es normalerweise: Ablage P !
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Zitat von Arkham Ansonsten: Kammerzugehörigkeit gehört in die Bewerbung. Sei es im Titel, Lebenslauf etc.. Und wenn jemand einen Architekt sucht dann schliesst er meiner Meinung nach Dipl.-Ings, AIPs usw. mit ein sofern er nicht ausdrücklich in der Anzeige Planvorlageberechtigung etc. verlangt. Es werden zuweilen durchaus Studenten als Praktikanten unter "Architekt" gesucht, das ist anscheinend auch kein Problem. |
Nein, Praktikanten werden dabei auch unter Stichwort "Praktikanten" gesucht.
Auch werden die Berufserfahrungen genau definiert: Absolvent, 3; 5 Jahre etc.
Kammermitgliedschaft und Vorlageberechtigung waren aber nie dabei...