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Pöhlmann
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Datum: 13.09.2011
Uhrzeit: 23:36
ID: 44922



breite Fluchttür Versammlungsraum

#1 (Permalink)
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Hallo,

wie breit muss eine Fluchttür eines Versammlungsraumes in Rheinland-Pfalz sein?

In der VStättVO RLP finde ich nur Angaben zu Rettungswegen (§19), 1m je (angefangener) 150 Personen. Aber keine konkreten Angaben zu den Türen. Mein Instinkt sagt mir nun, dass die Tür genauso breit sein muss, wie der dazugehörige Rettungsweg. Hieße in der Praxis, dass der Fluchtweg immer ein Stück breiter gebaut werden muss als nötig, damit die lichte Türbreite passt. Liege ich da richtig mit meiner Annahme?

Wie ist das mit einem Gastraum (<100 Personen) einer Gaststätte im EG, deren Türen direkt ins Freie führen. Gilt hier für die Breite der beiden notwendigen Fluchttüren des selbe wie für die Rettungswege?

Grüße, Pöhlmann

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