Zitat:
Zitat von Pöhlmann In der VStättVO RLP finde ich nur Angaben zu Rettungswegen (§19), 1m je (angefangener) 150 Personen. Aber keine konkreten Angaben zu den Türen. Mein Instinkt sagt mir nun, dass die Tür genauso breit sein muss, wie der dazugehörige Rettungsweg. Hieße in der Praxis, dass der Fluchtweg immer ein Stück breiter gebaut werden muss als nötig, damit die lichte Türbreite passt. Liege ich da richtig mit meiner Annahme? |
Nur wenn der Flur direkt von der Tür abgeht und eine gerade Wand haben soll.
Der Flur könnte aber auch parallel zum Saal angeordnete sein, so dass z.B. 3 Türen in den Flur führen. Dann müssten die Türen jeweils 1/3 Fluchtwegsbreite haben und der Fluch die einfach volle Breite
Zitat:
Zitat von Pöhlmann Wie ist das mit einem Gastraum (<100 Personen) einer Gaststätte im EG, deren Türen direkt ins Freie führen. Gilt hier für die Breite der beiden notwendigen Fluchttüren des selbe wie für die Rettungswege? |
Ich würde sagen, ja.